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Ganz Offtopic: Überstunden im Arbeitsverhältnis
#1
Ich wollte bei mir etwas Klarheit schaffen und da ich Auszubildender einer betrieblichen Firma bin. Ab und zu Mehrarbeit 'muss' ich Mehrarbeit leisten. Lt. Vertrag habe ich einen Wochen/Tagesstundensatz von 40/8h. Ich bin auch über 18, was das ganze interessanter macht.

Ich gehe von folgenden Zitaten aus, welche im ArbZG ausgeschrieben sind:

Zitat:Wird durch längere als die normale Arbeitszeit die gesetzlich geregelte Obergrenze von 8 Stunden werktäglich überschritten, spricht man von Mehrarbeit.

Verständlich, also dass schon bestätigt, dass ich Mehrarbeit leiste.

Zitat:In dringenden und unaufschiebbaren Notfällen dürfte der Arbeitnehmer aber Überstunden zu leisten haben, soweit und solange keine anderen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Dies beruht auf dem Prinzip der vertraglichen Treuepflicht, welches natürlich auch für den Arbeitnehmer gilt.

Versteht sich auch. Anderer Azubi erkrankt/Auftragslage entsprechend, die Arbeit muss trotzdem erledigt werden, egal wie. Damit hat man kein Problem, bzw kann man nicht.

Zitat:Die Arbeitszeit darf durch Weisung des Arbeitgebers auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von bis zu 6 Monaten ein (Freizeit-) Ausgleich geschaffen wird, so dass die 8 Stunden im Mittel nicht überschritten werden, § 3 ArbZG.

..., darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten.
..., darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten, $ 7.8 ArbZG.

Heisst, dass ich kann/muss am Tag 2h/in der Woche 8h Mehrarbeit leisten, solange ich den Ausgleich innerhalb 6 Monaten meinen durchschnittlichen Tagesstundensatz von 8h nicht überschritten habe. Ob 8,1h oder 8,9h durchschnittlich, ist zwar von Mehrarbeit zu sprechen, doch kann nicht durch (Freizeit-) Ausgleich geregelt werden, da es keinen volle Arbeitsstunde ergibt?

Zitat:Nach § 10 Abs.3 BbiG können Auszubildende eine besondere Vergütung für Überstunden verlangen, es sei denn, die Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen.

Der Anspruch auf Überstundenvergütung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber diese nicht angeordnet oder wenigstens geduldet hat.

Also, wenn es im Vertrag so vereinbart, bzw durch den AG angeordnet ist, darf es erst anhand von Vergütung, oder Freizeit ausgeglichen werden? In wiefern ist das zu verstehen, wenn man die oberen Zitate betrachtet? Hat er dennoch das Recht, dass ich Mehrarbeit leisten muss und er es 'nicht' vergüten muss?

Zitat:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. § 4 ArbZG

Dazu kommt noch, dass statt einer Stunde Pause, nur 30 Minuten eingeplant sind, dass die Arbeit erbracht wird. Würde auch heissen, dass dagegen nicht verstoßen wird, jedoch als Mehrarbeit gezählt wird.


Es geht mir darum, dass ich Mehrarbeit leisten muss und meine Ausbilderin locker sagt: "Hier wird nichts ausgeglichen - wir haben zu tun."

Würde gerne eure Meinung dazu hören, um dem ganzen etwas aufgeklärt zu sein, bzw das zu bestätigen, was ich sage, ob es auch so ist.


Gruß
Mystica
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#2
moin moin!

Das ganze ist zwar schon etwas her... aber soweit ich sagen kann hast du ein Recht darauf deine Mehrarbeit bzw Überstunden vergütet zu bekommen.
In der Ausbildung, darf dies (meines Wissens) nicht durch Auszahlung der Mehrarbeit sein, sondern durch "Abfeiern" deiner Überstunden.
Am Besten wird es aber sein du wendest dich an die für dich zuständige Handelskammer, Innung oder was auch immer.
Bzw sollte der Lehrer deiner Berufsschule auch fähig sein dich kompetent zu beraten.
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#3
So kenne ich das eigendlich auch. Ableistung der Überstunden kann nicht durch Entgeld gefolgen sondern durch das abbummeln dieser Stunden.

Für weitere Informationen, bzw Auskunft habe ich auch an die Handelskammer, oder JAV gedacht.
Ich denke eher, dass dort mehr gehandelt wird, statt um den Brei geredet wird.

Bisher war es 1-2 Mal, dass ich meine Überstunden abbummeln konnte. Da hat die Ausbilderin schon die Krise bekommen, als ich es angesprochen habe. Nach kurzer Bedenkpause und sie mich fragte, ob nicht noch jemand Arbeit für mich hätte (war dann auch nicht so), hat sie mich für diese Zeit freigestellt. Allerdings musste ich mir selbst auch denken, wie ihr sowas im Kopf kommt, darüber noch nachzudenken.
Erstmals dachte ich, dort bin ich gut aufgehoben. Doch mit der Zeit komme ich mir wie ein Arbeitstier vor, dass sich auf das Wesentliche des Betriebes fixieren soll.

Ich weiss nicht, ob das unverschämt ist, oder welches Wort man da besser verwenden könnte.
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